Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht! Die 
			Französische Nationalversammlung hat zum 30.01.2020 das „sinnliche 
			Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche 
			der ländlichen Gebiete in einem Gesetzentwurf unter Schutz gestellt.
			Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der 
			Ortsüblichkeit, ein Gesetz zum Schutz unseres „kulturellen Erbes“ 
			oder auch „sinnlichen Erbes der Landschaft“ geben! 
			Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen 
			Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten 
			zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf! 
			Begründung 
			Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die 
			traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so 
			aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche 
			projeziert werden. 
			Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar 
			Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, für welche sie eigentlich 
			gar keine Zeit haben dürften. 
			So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von 
			Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo 
			unser Hahn Flecko 3 Jahre das Amtsgericht beschäftigte, da Nachbarn 
			sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00 
			Uhr geschlossen). -Die Klage wurde im Juni einen Tag vor dem 
			Gutachtertermin zurückgezogen, da der Kläger mittels einer dB-App 
			feststellte, dass die Werte nicht ausreichen und er verlieren 
			würde.- Wieder kein Präzedenzfall! 
			Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen 
			„Lärms“, verursacht durch Kuhglocken, beschäftigen mussten. 
			Dabei sind die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen 
			landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig 
			für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt 
			unseres kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz schützt die alten 
			Gebäudeteile der Hofreiten, doch was ist mit der ursprünglichen, 
			ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese? 
			Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen 
			ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, 
			würde den Gerichten viel Zeit sparen. Zudem würde die Existenz von 
			innerörtlichen, landwirtschaftlichen Kleinbetrieben gesichert werden 
			und die private Nutztierhaltung gefördert werden, die vielerorts zum 
			Glück noch die Ortskerne prägen.-Doch wie lange noch?! 
			Nur mit klaren rechtlichen Vorgaben kann der dörfliche Charakter 
			und Charme alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten 
			bleiben! 
			All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift! 
			-wenn nicht jetzt, wann dann? Wenn nicht hier, wo dann...soll ein 
			Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen?!? 
			Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Silvia Stengel_"Wenn der Hahn 
			kräht..." aus Hofheim 
			Neue Facebook-Gruppe dazu: 
			
			https://www.facebook.com/groups/332283247912943 
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